Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Michael Gensch, handelnd unter „Michael Gensch Digital Marketing“ (nachfolgend "Anbieter"), gelten für sämtliche Verträge über Webdesign-Leistungen, die Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Anbieter abschließen. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsgegenstand
2.1 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den individuell getroffenen Vereinbarungen. Nicht vereinbarte Leistungen schuldet der Anbieter nicht.
2.2 Der Anbieter schuldet insbesondere:
-die Erarbeitung einer Konzeption,
-die Abstimmung mit dem Kunden,
-das Design auf Basis der abgestimmten Konzeption,
-die technische Umsetzung und ggf. Programmierung auf aktuellem Stand.
2.3 Nicht vom Vertrag umfasst sind insbesondere:
-Herausgabe offener Dateien,
-Erwerb von Rechten an Drittmaterial (Texte, Bilder etc.),
-Domain-Recherche oder -Registrierung,
-Hosting-Leistungen,
-Pflege, Wartung oder sonstige Betreuung nach Projektabschluss.
2.4 Der Anbieter kann Subunternehmer beauftragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Person zur Leistungserbringung.
3) Vertragsschluss
3.1 Der Kunde kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch ein Angebot anfordern.
3.2 Der Anbieter erstellt ein Angebot, das 7 Tage gültig ist. Die Annahme erfolgt ebenfalls in Textform.
3.3 Die Kommunikation erfolgt per E-Mail. Der Kunde stellt sicher, dass seine E-Mail-Adresse erreichbar ist und SPAM-Filter keine Zustellung verhindern.
3.4 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
4) Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Leistungen vergütungspflichtig. Vorschläge oder Inhalte des Kunden mindern die Vergütung nicht. Sonder- und Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
4.2 Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Drittleistungen sind separat zu zahlen.
(1) Das Entwurfshonorar umfasst Konzeption, Design, technische Umsetzung und ggf. Programmierung.
(2) Das Nutzungshonorar richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang. Darüber hinausgehende Nutzungen sind zusätzlich zu vergüten.
(3) Grundlage für die Berechnung ist der Vergütungstarif der AGD (Allianz deutscher Designer e. V.), sofern nichts anderes vereinbart.
4.3 Bei Verzögerungen durch den Kunden kann eine angemessene Erhöhung der Vergütung erfolgen.
4.4 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, sofern nicht anders ausgewiesen.

5) Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung abzunehmen. Unterbleibt eine Rückmeldung, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.2 Nachträgliche Änderungen werden gesondert vergütet. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
5.3 Gestalterische Freiheit des Anbieters ist zu respektieren. Designgeschmack begründet keinen Mangel.
5.4 Die Vergütung wird wie folgt fällig (sofern nicht abweichend vereinbart):
100% bei Vertragsschluss

6) Vergütung für zusätzliche Leistungen
6.1 Erbringt der Anbieter auf Wunsch des Kunden Zusatzleistungen (z. B. Änderungen nach Abnahme), erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz. Falls keiner vereinbart ist, gilt der AGD-Tarif.
6.2 Drittleistungen kann der Anbieter im Namen des Kunden beschaffen. Der Kunde erteilt hiermit entsprechende Vollmacht und stellt den Anbieter von Forderungen Dritter frei. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
6.3 Auslagen (z. B. für Hosting, Modelle, Fotos etc.) sind vom Kunden zu erstatten, sofern vorher abgestimmt.

7. Zeitliche Abläufe
7.1 Der Anbieter führt seine Leistungen im Rahmen der vereinbarten Zeitvorgaben aus. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.
7.2 Die Ausführung beginnt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang der ersten Rate oder der vollständigen Vergütung – je nach Vereinbarung. Zahlungsverzögerungen führen entsprechend zu einer Verschiebung des Projektbeginns und ggf. des gesamten Zeitplans.

8. Mitwirkungspflichten
8.1 Der Kunde hat alle erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen, damit der Anbieter seine Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Dazu zählt insbesondere die fristgerechte Rückmeldung zu Konzepten und Entwürfen.
8.2 Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, kann der Anbieter eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch dann keine Mitwirkung, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und bereits entstandene Aufwände sowie etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

9. Urhebervermerk und Schutz vor Veränderung
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, im Impressum der durch den Anbieter erstellten Website einen Urhebervermerk mit Namen und auf Wunsch auch Kontaktdaten des Anbieters zu nennen – es sei denn, dies ist branchenunüblich.
9.2 Der Anbieter kann Änderungen oder Entstellungen seiner Arbeit untersagen, sofern dadurch seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen verletzt würden.

10. Rechte Dritter und Haftungsfreistellung
10.1 Der Kunde garantiert, dass sämtliche ihm überlassene Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind und er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
10.2 Der Kunde überträgt dem Anbieter die Rechte, diese Inhalte zur Vertragserfüllung zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
10.3 Sollte der Kunde gegen diese Pflichten verstoßen und der Anbieter deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten frei, sofern ihn ein Verschulden trifft.

11. Nutzungsrechte an Leistungen des Anbieters
11.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung einfache Nutzungsrechte an den vom Anbieter erbrachten Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
11.2 Ohne schriftliche Zustimmung ist eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe – auch in Teilen – untersagt.
11.3 Die Eigentumsrechte an offenen Dateien, Entwürfen oder Layoutdaten verbleiben beim Anbieter, es sei denn, deren Herausgabe wurde gegen gesondertes Entgelt vereinbart.
11.4 Verletzt der Kunde diese Nutzungsregelungen, kann der Anbieter Schadensersatz und Unterlassung verlangen.

12. Referenznennung und Eigenwerbung
12.1 Der Anbieter darf die für den Kunden erstellten Leistungen unter Nennung des Kundennamens zu Referenzzwecken und zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien verwenden.
12.2 Dies gilt nicht, wenn der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich auf ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hinweist.

13. Mängelhaftung und Gewährleistung
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens 14 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Leistungen als mängelfrei.
13.3 Nachträgliche Änderungswünsche, die keine Mängel im Sinne der Gewährleistung darstellen, gelten als Zusatzleistungen und sind kostenpflichtig.
14) Haftung
14.1 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände entstehen. Das gilt auch bei Störungen durch Dritte, derer sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.
14.2 Im Übrigen haftet der Anbieter dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur in folgenden Fällen uneingeschränkt:
-bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-im Rahmen übernommener Garantien,
-bei zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter des Anbieters.

15) Kündigung des Vertrages
15.1 Der Vertrag zur Erstellung der Website ist laufzeitunabhängig und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Agentur. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jedoch aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
15.2 Der Wartungs- und Pflegevertrag wird für eine individuell vereinbarte Laufzeit abgeschlossen, die im Angebot festgelegt wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Leistungserbringung einen Monat nach Abnahme der Website bzw. mit Vertragsbeginn, falls keine Website durch die Agentur erstellt wurde. Eine automatische Verlängerung oder Kündigungsfrist ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich im Angebot festgelegt ist.
15.3 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn:
• der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als einen Monat in Verzug gerät, oder
• der Auftraggeber trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
15.4 Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass der Agentur eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann – z. B. bei drohender Haftung gegenüber Dritten.
15.5 Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder verweigert er die weitere Zusammenarbeit grundlos, ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Berücksichtigung anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten der Agentur. Alternativ kann die Agentur pauschal 5 % der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütung verlangen. Wird die fristlose Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers verursacht, haftet dieser zusätzlich für alle daraus entstehenden Schäden. Erfolgt eine berechtigte fristlose Kündigung durch den Auftraggeber, sind bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig zu erstatten.

16) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.